Rückgang der Waffenkriminalität in der Bevölkerung!

Heute ausnahmsweise ein ganz anderes Thema zum aktuellen Zeitgeschehen: wie eine neu veröffentlichte Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigt, geht die Kriminalität unter dem Einsatz von Schusswaffen (glücklicherweise!) kontinuierlich zurück. Interessanterweise entwickelt sich die Rückläufigkeit gleichbleibend um einen Prozentsatz von jährlich etwa 7% in den letzten Jahren.

Der Anteil der Verstöße gegen das Kriegswaffengesetz spielt zudem eine stark untergeordnete Rolle mit lediglich 1,6 % des Gesamtvolumens und beschränkt sich überwiegend auf reine Delikte im Rahmen der Einfuhr oder des Besitzes derartiger Waffen.

Nach den allgemeinen Erläuterungen beruht die begriffliche Abgrenzung der Kriegswaffe gegenüber zivilen Gegenständen und Schusswaffen zum “üblichen Gebrauch” sowie historischen Waffen demnach auf § 1 Abs. 2 (Kriegswaffenkontrollgesetz) KWKG: es kommt hierbei auf die objektive Eignung als “Mittel der Gewaltanwendung bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Staaten an”, gemessen am Stand der wissenschaftlichen, technischen und militärischen Erkenntnisse.

Zu unterscheiden ist zudem der illegale und legale Besitz von Schusswaffen. Dieser orientiert sich maßgeblich  an dem rechtmäßigen Waffenbesitz aufgrund des Erwerbs eines Waffenscheins oder einer Waffenbesitzkarte als beispielsweise Sportschütze oder Jäger. Die überwiegende Anzahl von Delikten mit Schusswaffen wird erstaunlicherweise nicht wie angenommen mit legalen Waffen begangen, wie man eventuell nach der offiziellen Berichterstattung in den Medien zu diversen Amokläufen etc. annehmen könnte, sondern natürlich mit bereits illegal eingeführten oder erworbenen Waffen.

Foto 2In dem Bericht des BKA zur Waffenkriminalität heißt es zusammenfassend wörtlich:

“Straftaten, bei denen Schusswaffen verwendet wurden, machen lediglich rund 0,2 % der in der PKS erfassten Fälle aus. Das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial ist daher insgesamt als gering zu bewerten, wenngleich für einzelne Betroffene durch den illegalen Einsatz von Schusswaffen eine erhebliche Gefährdung für Leib und Leben verbunden sein kann.”

Quelle: Statistiken BKA Waffenkriminalität

Die “wahren Kriegsverbrecher” sind und bleiben damit vermutlich Staaten bzw. ihre Regierungen, nicht aber der Einzelne als Mensch …

 

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