Kindesunterhalt – Thema “Sonderbedarf”

Das Amtsgericht Detmold hat ein neues Urteil (Az. 32 F 132/13) zum Thema Kindesunterhalt gefällt: demnach rechtfertigen seit längerer Zeit voraussehbare oder sogenannte überflüssige Ausgaben keinen “Sonderbedarf” neben den regelmäßigen Unterhaltszahlungen.

gerichtZum Hintergrund: für die Bemessung des Kindesunterhaltes wird bundesweit von den Gerichten die bekannte Düsseldorfer Tabelle herangezogen, welche gerade aktuell ab dem 1. August neue Richtwerte festsetzt. Die Unterhaltsbeträge sind erhöht worden und so dem neuen Kinderfreibetrag sowie der Höhe des Kindergeldes angepasst worden.

Der als solcher bezeichnete “Sonderbedarf” kann anfallen für außergewöhnliche Kosten wie z.B. Klassenfahrten, Urlaubsaufenthalte oder medizinisch notwendige Behandlungen der Kinder, insbesondere aber für unvorhergesehene und unvermeidbare Ausgaben, welche neben dem normalen Lebensunterhalt fällig werden und deutlich über diesen hinausgehen.

Vorliegend machte die Mutter einen zusätzlichen Anspruch gegenüber dem unterhaltspflichtigen Vater in Höhe von immerhin 4.000 € geltend, für eine Skifreizeit sowie eine Zahnspange für den gemeinsamen Sohn .

Das Gericht gab dem Vater Recht, er war aufgrund der Konstellation des Falles nicht zu einer zusätzlichen Zahlung in der geforderten Höhe verpflichtet. Die Teilnahme an der Skifreizeit hatte die Mutter zum einen nicht zuvor mit ihm abgestimmt und ihm diesbezüglich keinerlei Mitspracherecht eingeräumt, zum anderen war diese zusätzliche Ausgabe bereits seit längerer Zeit vorhersehbar, sie hätte daher für diese rechtzeitig Geld zur Seite legen können.

Die Kosten für die Zahnspange wären fast vollständig von der Krankenversicherung übernommen worden, sofern diese überhaupt medizinisch notwendig gewesen wäre. Dies konnte jedoch nicht von der Mutter belegt werden, auch erfolgte hierüber ebenfalls keine vorherige Information an den Kindesvater.

Fazit: der Anspruch auf Sonderbedarf konnte von der Mutter nicht vor Gericht durchgesetzt werden.

Weiterführende Informationen: Scheidung-harmonisch.de