Pokémon Go … welche rechtlichen Fallen drohen?

Über die Sinnhaftigkeit, Pokémon Go zu spielen, lässt sich trefflich streiten … jedoch scheint der Hype aktuell kaum aufhaltbar.

Welche rechtlichen Regeln sollte ich daher als Spieler zumindest kennen und beachten?

Völlig klar sollte sein, dass die Monster Jagd auf fremden Privatgrundstücken, anders als im öffentlichen Raum, schnell den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, § 123 StGB erfüllen kann, sofern kein Einverständnis des Eigentümers mit dem Betreten seines Grundstücks vorliegt. Hier ist auch Vorsicht geboten bei vermeintlich öffentlichem Raum wie Krankenhäusern, Schulen oder Universitäten, denn auch diese werden heutzutage oft von privaten Betreibern unterhalten oder besitzen zumindest Gebäude- oder Grundstückskomplexe, deren Zutritt der Öffentlichkeit schlicht nicht gestattet ist.

IMG_6277

Wer während des Autofahrens auf sein Handy schaut oder dies auch nur in die Hand nimmt und dabei erwischt wird, muss wie immer mit einer Geldstrafe in Höhe von 60 € rechnen sowie einem Punkt im Verkehrsregister. Da in der Vergangenheit aus Sicht der Gerichte sogar die Verwendung des Handys als Navigationsgerät darunter fiel, wird es hier keinerlei Ausnahmen geben. Auch nicht im Offline- oder Trainingsmodus, denn entscheidend ist die mangelnde Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr durch die digitale Ablenkung!

Aber Vorsicht nicht nur während der Autofahrt, auch wer ansonsten während des Spielens durch volle Konzentration auf den Handybildschirm nicht mehr auf seine Umgebung achtet und dadurch etwaige Unfälle im Straßenverkehr verursacht, handelt möglicherweise fahrlässig. Es kann ihm damit ein (Mit-) Verschulden für den Schaden anderer Unfallbeteiligter zugerechnet oder die Zahlung der eigenen Versicherung verweigert werden. Dies gilt möglicherweise selbst dann, wenn er lediglich als Fußgänger unterwegs ist und auf diese Weise andere Autofahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt. Das gleiche gilt natürlich bei der Pokémon Go – Jagd vom Fahrrad aus.

Ein besonderes Schreckensszenario spielte sich bereits in den USA ab: eine Bande Krimineller lockte eine größere Gruppe leidenschaftlicher Monster-Jäger an eine abgelegene Ortschaft und raubte diese dort ohne Behinderung durch die Polizei und unbemerkt von der weiteren Öffentlichkeit aus. Auch wenn hierzu sicherlich die Manipulation des Spiels notwendig wäre, sollte man als Spieler trotzdem stets achtsam sein, wenn einen die Monsterjagd z.B. Nachts im Dunkeln und ganz allein in einsame Winkel und abgelegene Ecken lockt, vor allem als weiblicher Spieler!

Unabhängig von den aufgezählten rechtlichen Fallen bei unachtsamer Ausführung des Spiels, ist es aber auch völlig klar, dass die Pokémon Go – App schon allein unter Aspekten des Datenschutzes ein gewisses Risiko für die Nutzer birgt.

Das deutsche Datenschutzrecht zählt nach wie vor zu den strengsten internationalen Gesetzen auf diesem Gebiet, kein Vergleich zu der eher konträren Rechtslage z.B. in den USA, dem Land der Entwicklung dieser App.

Während des Spiels gibt der User dauerhaft seinen genauen Standort frei, welcher nicht nur über die üblichen, relativ ungenauen Telekommunikationsdaten, sondern konkret über GPS und damit metergenau ermittelt wird. Zudem filmt er für die gesamte Zeit des Spielens seine Umgebung detailgetreu mit der Kamerafunktion seines Handys ab. Diese Daten werden dauerhaft gespeichert – eine konkrete Speicherfrist gibt der Spielehersteller Niantic in seinen Nutzungsbedingungen nicht an – es werden hieraus Nutzerprofile erstellt und die Daten werden natürlich nach der aktuellen Gesetzeslage auch an die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden etc. auf deren Anforderung jederzeit herausgegeben. Eine Weitergabe und Verwertung der Daten an Google oder Facebook behält sich Niantic ebenfalls vor (“Third Party Service”). Hier sollte man als User ggfs. von seinen Wahlmöglichkeiten Gebrauch machen, sofern möglich!

Wer also von der Pokémon Go – App so richtig begeistert ist und beseelt von der Monsterjagd durch die Straßen zieht, sollte seine Augen nicht komplett vor seiner sogenannten “analogen Umgebung” dabei verschließen. Und letztlich auch die Summe seiner In-App Käufe für diverse Lockmittel, Pokébälle etc. etwas im Auge behalten.

Positiv anzumerken ist, dass die App die Spieler, welche ansonsten ehr ausschließlich zu Hause “In-Door” vor dem heimischen Computer sitzen, endlich wieder nach Draußen und in den Bewegungsmodus bringt!