Der Bußgeldbescheid

Sylvester steht vor der Tür – am besten lässt man das Auto in der Sylvesternacht zwar in der Garage – ist man aber trotzdem unvorsichtig gewesen und beispielsweise – das am häufigsten anzutreffende Verkehrsdelikt – wegen einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt worden, ist folgendes bei Erhalt des Bußgeldbescheides zu beachten:

  • Bei einem Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren entstehen bis zur Höhe von 35,- € noch keine Punkte im Verkehrszentralregister und man kann seinen Führerschein behalten. Ist das Bußgeld aber deutlich höher und droht eventuell sogar ein Fahrverbot, ist eine Überprüfung des Bußgeldbescheides durch einen Anwalt empfehlenswert, sofern man letzteres vermeiden möchte.
  • Dringend zu beachten ist hier die 2 Wochen Frist zur Einlegung des Einspruchs, da der Bescheid ansonsten rechtskräftig werden könnte.
  • Der Betroffene selbst sollte sich in dem Fall möglichst nicht zur Sache einlassen und etwa den Anhörungsbogen mit Angaben zu seiner Person zurücksenden. Denn gesteht er einmal ein, der Führer des Fahrzeugs gewesen zu sein, wird der Bußgeldbescheid meist ohne Einschränkung erlassen, auch wenn nachträglich noch der Sachverhalt bestritten wird.
  • Sofern bezüglich Verkehrsrechtssachen eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt die Kosten für die Einschaltung eines Anwaltes die Versicherung.
  • Der Anwalt kann zunächst die Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessungen bestreiten und hier eventuell einen Sachverständigen bei Nichteinhaltung bestimmter Kritierien hinzuziehen, manchmal handelt es sich nur um wenige km/h, welche eine noch harmlose Folge von einem Führerscheinentzug trennen. Hier kann daher schon die kleinste Ungenauigkeit einer Messung ins Gewicht fallen!
  • Zudem nimmt der Anwalt Akteneinsicht und kann so das Vorgehen der Polizei insgesamt überprüfen. Der einfachste Fall dürfte der sein, dass der Fahrer selbst auf dem Foto schlecht oder kaum erkennbar ist. Wird im Folgenden anwaltlicherseits dessen Identität bestritten, kommt es bereits in der überwiegenden Zahl der Fälle zu einer Einstellung des weiteren Verfahrens.

Am sicherstens ist es natürlich nach wie vor, sowohl nüchtern als auch innerhalb der durch Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgegebenen Grenzen defensiv und rücksichtsvoll zu fahren!

gericht