Deutsches Reinheitsgebot … ein einziger Irrtum

Das angeblich noch heute geltende Deutsche Reinheitsgebot geht auf einen herzöglichen Erlass aus dem Jahre 1516 zurück, welcher besagte, dass zur Bierherstellung tatsächlich nur Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden dürfe. Aus diesen drei Zutaten ließe sich heutzutage jedoch kein Bier mehr brauen, welches den Geschmack der Verbraucher auch nur im Entferntesten treffen würde. Richtig ist daher, dass aktuell nicht mehr das Deutsche Reinheitsgebot von 1516 Gültigkeit hat, sondern das vorläufige Biergesetz von 1993 sowie die Bierverordnung aus dem Jahre 2005.

Um den Gärprozess in Gang zu setzen und dem Bier darüber hinaus auch noch die richtige Farbe und den dem Verbraucher mundenden Geschmack zu geben, werden diesem daher zur Ingangsetzung des Gärprozesses zahlreiche kleine Mikroorganismen zugesetzt sowie zudem vielerlei künstlich hergestellte Farbstoffe, jede Menge Zucker und Süßstoff. Das Reinheitsgebot wurde zudem nicht zum Schutze der Verbraucher, sondern der damals etablierten Bier-Kartelle erlassen.

Heutzutage sind die Brauereien trotz der auf EU-Ebene vielfältig stattgefundenen Harmonisierung der Rechtsvorschriften noch an die nationale Gesetzgebung hinsichtlich der Inhaltsstoffe des Bieres gebunden und daher gegenüber Herstellern aus dem Ausland deutlich im Nachteil, welche für die Verbraucher exotische und daher interessante Inhaltsstoffe wie z.B. Kirschgeschmack beim Kriek aus Belgien oder Röststoffen beim Irischen Ale oder auch einen Schuss Tequila bei mexikanischen Biermarken hinzufügen.

Eine “deutsche Vorherrschaft” im Biervertrieb auf dem Weltmarkt gibt es schon lange nicht mehr, hier haben uns die Chinesen, Russen oder Amerikaner längst überholt. Das in Deutschland hergestellte Bier, denn nur für dieses gelten die Vorschriften, sämtliche im Ausland  produzierte Biersorten dürfen aber durchaus auch hier vertrieben werden, gilt auf Dauer als dröge und langweilig aufgrund der immer gleichen Inhaltsstoffe. Eine echte Abwechslung für den Verbraucher wird auf diese Weise leider verhindert.

So darf das Bier zwar exportiert werden und ihm zur Haltbarmachung unattraktive Konservierungsstoffe wie Benzoesäure oder billige und in der Qualität mindere Rohstoffe zugesetzt werden, aber oft keine zusätzlich sinnvollen hochwertige und natürliche Inhaltsstoffe.

Und so wird das erste bekannte “Sedativum für´s Volk”, welches ehemals durch die Verpflichtung des Hopfenzusatzes laut der oben zitierten Verordnung zum Reinheitsgebot von 1516 in Deutschland gebraut wurde, wohl bald ausgestorben sein. Denn eine beruhigende und schlafanstoßende Wirkung des Bieres war laut dem zugrunde liegenden herzöglichen Erlass durchaus beabsichtigt.

Wohl bekommt´s !!!