Stellungnahme zum “Münsteraner Memorandum”

Das sogenannte Münsteraner Memorandum einer Gruppe von Ärzten ging kürzlich gleich einem Aufschrei durch die Presselandschaft.

Münsteraner Memorandum Heilpraktiker

Eine Gruppe von Schulmedizinern hat mit diesem einen Vorschlag zur gänzlichen Abschaffung oder zumindest alternativ zur staatlichen Regulierung der Ausbildung von Heilpraktikern und naturheilkundlich Tätigen vorgelegt.

In der selbsternannten Expertengruppe der Verfasser sitzen u.a. Schulmediziner, keine Heilpraktiker (!), interessanter aber auch ein Biologe mit Dr. – Titel, welcher somit keiner der beiden Berufsgruppen angehört. Letzterer nahm u.a. vor kurzem als Vertreter dieser Expertengruppe an einer Diskussionsrunde auf SWR2 teil, mit dem Titel: “Scharlatane oder Alternativ-Mediziner?: Der Streit um den Heilpraktiker-Beruf” .

Es gibt zur Zeit viele Beiträge in der Presse zu der Thematik, gerade diese Gesprächsrunde zeigt aber auf, wo hier die Befindlichkeiten liegen: die Verfasser des Memorandums haben sich offenbar mit dem Heilpraktikerberuf als solchem vorher überhaupt nicht eingehend beschäftigt. So wusste der teilnehmende Biologe Dr. Weymayr auf Rückfrage z.B. nicht genau, was in der schriftlichen und mündlichen Zulassungsprüfung für Heilpraktiker konkret an Prüfungsstoff inhaltlich abgefragt wird. Auch gab er zu, dass in der “Expertengruppe” weder Heilpraktiker selbst sitzen, noch diese befragt worden sind vor oder bei Abfassung des sogenannten Memorandums. Zwei der teilnehmenden Ärzte hätten lediglich wohl “unter anderem auch einmal Homöopathie als Behandlungsmethode angeboten”.

Selbst der ebenfalls an der SWR2 – Runde teilnehmende Medizinjournalist Dr. Frank Wittig, welcher zuvor von eben diesem Münsteraner Kreis sogar einen Preis erhalten hatte, allerdings für seine Recherche zu einem anderen Thema, betonte gleich anfangs, dass er noch nie eine derart arrogante und von oben herab formulierte (negative) Beurteilung einer Berufsgruppe über eine andere gelesen habe.

So werden in dem Text durchaus polemische Aussagen getroffen und Vergleiche gezogen wie etwa “Es wäre undenkbar, jemandem die Steuerung eines Flugzeugs anzuvertrauen, dessen ganze Kompetenz in einem erfolgreich abgeschlossenen Workshop über die Sage des Ikarus besteht.” in Bezug auf die Ausübung der Tätigkeit von Heilpraktikern bzw. Naturheilkundlern auf medizinischem Gebiet!

Den naturheilkundlich Tätigen wird insgesamt ein wissenschaftlich orientiertes Fundament ihrer Arbeit aberkannt. Sie würden hingegen heute noch ihren Grundstein in der “mittelalterlichen Viersäftelehre” finden. Hierzu kann man nur schmunzelnd entgegnen, dass diese in Vorzeiten tatsächlich einmal den “aktuellen Stand der Wissenschaft” darstellte ;-) Die Expertengruppe vertritt ernsthaft die Auffassung, dass ganzheitlich bzw. alternativmedizinische oder naturheilkundliche Behandlungsansätze generell überflüssig seien und abgeschafft gehörten, da ihnen keinerlei evidenzbasierte Herleitung und damit auch keinerlei Nutzen für die Patienten zukäme. Jegliche (eingebildete) Wirkung beschränke sich auf reinen “Glauben”, ähnlichen einem Placebo-Effekt. So könne man die Heilpraktiker mit der Stellung des Seelsorgers in den katholischen Krankenhäusern vergleichen, welcher neben der wissenschaftlich fundierten Schuldmedizin ausschließlich für die seelischen Problemchen der Patienten zur Verfügung stünde.

Wie in der Sendung jedoch ebenfalls aufgezeigt wurde, zeichnet sich hingegen gerade die heutige Schulmedizin durch Irrationalität und Gesundheitsgefahren für die Patienten in der Praxis aus. So kam beispielsweise der von der AOK in Auftrag gegebene Krankenhausreport für das Jahr 2013 allein auf eine Zahl von knapp 19.000 toten Patienten nur durch nachgewiesene Behandlungsfehler und dazu geschätzten 25.000 – 58.000 Toten durch falsch verordnete Medikamente. 10 % aller Aufnahmen in der Notfallmedizin von Krankenhäusern resultieren bereits aus diesen beiden genannten Gründen! Von den jährlich ca. 40.000 Toten in Krankenhäusern durch soggenante Krankenhauskeime (multiresistente Keime) ganz zu schweigen.

Es verstirbt damit jedes Jahr quasi eine Stadt in der Größe von Friedrichshafen an den Folgen der Schuldmedizin! (siehe auch den Artikel hierzu auf Good-Doc)

All dies gibt es jedoch bei den Heilpraktikern nicht, wie zutreffend aufgezeigt wurde!

Die Heilpraktiker müssen im Rahmen ihrer Ausbildung kein derart verschultes Studium mit endloser Auswendiglernerei wie die Studierenden der Humanmedizin an den staatlichen Hochschulen über sich ergehen lassen. Und anstelle von mehreren Staatsexamina und zahllosen Klausuren, müssen diese “lediglich” eine schriftliche sowie eine mündliche staatliche Prüfung bestehen.

Diese sollte vom Schwierigkeitsniveau her allerdings durchaus vergleichbar mit dem Physikum der Mediziner, welches nach 4 Semestern Medizinstudium ansteht. Inhaltlich abgeprüft wird hier immerhin das schulmedizinische Grundwissen eines Hausarztes. So kolportiert es jedenfalls auch der Bielefelder Heilpraktiker Ralf Wigand in seinem Beitrag

https://livinginowl.wordpress.com/2017/09/06/ralph-wigand-bielefeld-heilpraktiker-der-alptraum-der-schulmedizin/

Der Ansatz ist aber auch ein anderer: der Heilpraktiker an sich darf keine “Gefahr für die Volksgesundheit” darstellen. Die meisten invasiven Behandlungsverfahren wie größere Operationen, Geburtshilfe, die Verschreibung von Betäubungsmitteln, das Ausstellen offizieller Bescheinigungen wie Krankschreibungen oder Totenscheine, ist ihm untersagt. Um nur ein paar Beispiele zu nennen. Sein Behandlungsrahmen ist damit von Anfang an bereits deutlich eingeschränkt.

Und so suchen auch in der Praxis die Patienten einen Heilpraktiker meist entweder in Ergänzung einer schulmedizinischen Behandlungsmethode auf, oder aber sie gelten von der Schulmedizin sozusagen als “austherapiert”, d.h. es existiert offenbar gar kein (angeblich) wissenschaftlich basiertes Verfahren, um diesen Menschen mit ihrem Leiden wirklich helfen zu können!

Darüber hinaus ist es in den letzten Jahren – endlich muss man fast sagen! – zur verstärkten Aufdeckung von Skandalen im Bereich der Schulmedizin gekommen. Diese zeig(t)en ganz eklatant, dass die viel gerühmte “Wissenschaftlichkeit” der Schulmedizin in der Praxis oft sogar vorsätzlich oder gar absichtlich von der Ärzteschaft oder anderen Beteiligten verhindert wird! Stattdessen steht die Erhaltung von gut laufenden Geschäftsmodellen im Vordergrund. Bösartig könnte man geradezu sagen, die “reine Profitgier”! Im SWR2  Talk wurde dazu das bekannte Beispiel des Verfahrens der sogenannten “Knorpelglättung” angeführt. So hatte sich der Berufsstand der Orthopäden hier jahrelang geweigert, neuste wissenschaftliche Erkenntnisse aus zahlreichen Studien anzuerkennen, welche die Wirksamkeit eben dieser Behandlungsmethode nachweislich widerlegten. Auch das Versterben jedes 10.000-ten Patienten (immerhin 200 Patienten pro Jahr!) bei dieser komplizierten sowie kostspieligen Art der Operation wurde sehenden Auges in Kauf genommen. Bis schließlich nach Vorlage der in ihrer Aussage insofern eindeutigen 10. Studie der oberste TÜV der Medizin, die AQUIK endlich offiziell zur Einstellung der Knorpelglättung aufforderte. Trotz dieser öffentlichen Aussage wurden im Jahr 2015 immer noch die beträchtliche Anzahl von 270.000 (!!!) Patienten der Operation unterzogen. Eine komplette Einstellung wird nun leider erst als Konsequenz aus der zukünftig eingestellten finanziellen Erstattungsfähigkeit dieser Behandlungsmethode durch die G-BA erwartet. Und damit ganz offensichtlich aus rein kommerziellen Gründen!

Derartige Skandale, welche nicht nur auf Kosten des Wohls oder der finanziellen Mittel der Patienten gehen, sondern diese teilweise sogar ihr Leben kosten, sind hingegen bei Heilpraktikern und Naturheilkundlern schon allein aufgrund des eingeschränkten Tätigkeitsfeldes erst gar nicht denkbar!

Ein empfehlenswertes Buch ist in diesem Zusammenhang sicherlich das aufdeckende Werk von Frank Wittig “Die weiße Mafia”. Dessen guter Recherche waren auch die meisten erhellenden Momente im SWR2 Talk zu verdanken.

Leider kam die dortige Gesprächsrunde auch zum Abschluss der Gesprächsrunde nicht auf einen versönlichen Konsens!

Dies verwundert, da der Praxisalltag vieler Mediziner und Heilpraktiker mittlerweile fast eher so gestaltet ist, dass diese sich durchaus als Kollegen auf Augenhöhe begegnen und sich gegenseitig Patienten empfehlen in Ergänzung ihrer unterschiedlichen Behandlungsansätze.

Das Münsteraner Memorandum stellt hier wieder einen Rückschritt dar, welcher die Fronten im “Streit” zwischen Schulmedizin und Naturheilkunde weiterhin verhärtet. Es wird polarisiert und man ist im reinen Konkurrenzdenken verhaftet, die andere Berufsgruppe wird quasi als feindliches Lager angesehen. Wie das vorgelegte Münsteraner Memorandum und die dargestellte Diskussion dazu im SWR2 Forum klar aufzeigen, kommt diese Negativhaltung überwiegend aus der Ärzteschaft!

Dies ist vielleicht sogar verständlich vor dem Hintergrund, dass sich die sogenannte wissenschaftsorientierte Medizin seit Jahrzehnten nicht in der Lage sieht, explosionsartig zunehmende Volkskrankheiten wie z.B. Diabetes, Demenz, Krebs oder typische Herz- und Kreislaufkrankheiten einzudämmen, geschweige denn, zu heilen.

Eine Ursachenforschung ist überwiegend nicht erfolgreich, wenn sie denn überhaupt stattfindet in der modernen Schulmedizin. Der Mensch wird nicht als Gesamtheit betrachtet, man bekämpft weiterhin blosse Symptome und betrachtet einzelne Organe, als wenn diese in einem luftleeren Raum nebeneinander hängen würden, ohne jeden Bezug zueinander.

Leider wenig überraschend vor diesem Hintergrund, dass auf den bundesdeutschen Onkologie-Stationen täglich ca. 300 Patienten einfach sterben, weil man zumindest schulmedizinisch nichts mehr für diese tun konnte!

Kein Wunder aber auch, dass sich aufgrund dieser desolaten Lage die Patienten selbstverständlich aus eigenem (Überlebens-)Antrieb in einer derartigen Situation hilfesuchend an einen naturheilkundlich Tätigen wenden.

Nun zieht man sich im Münsteraner Memorandum hoch an einem Fall aus dem Jahr 2016, wo ein Heilpraktiker aus NRW drei bereits von der Schulmedizin austherapierte Krebspatienten, d.h. Patienten, welchen durch die Schulmedizin offenbar nicht mehr geholfen werden konnte (!!!!!), in einer Klinik in Brüggen mit einem verschreibungspflichtigen Medikament behandelt hatte, welches er als Heilpraktiker so nicht verabreichen durfte. Der einzige Verstoß des Heilpraktikers liegt daher Strenggenommen schlicht und einfach in der Verabreichung eines verschreibungspflichtigen Medikamentes, welches nur Schulmediziner ihren Patienten hätten verordnen dürfen!

Ob die Patienten ohne die Verabreichung dieses Medikamentes noch länger gelebt hätten oder dies völlig ohne eigene Wirkung blieb, ist bis heute ungeklärt. Ebenso wurde besagtem Heilpraktiker bis heute auch die Zulassung von den zuständigen Behörden nicht entzogen, da diese Klärung bisher nicht stattgefunden hat (Quellen: rp-online , good-doc)

Damit soll dieser Fall keinesfalls “schön” geredet werden, aber dass es in jeder Berufsgruppe auch sogenannte “schwarze Schafe” gibt, dürfte wohl unbestritten sein! Das zeigen auch die obigen Ausführungen zum Bereich der Schulmedizin besonders eindrucksvoll!

Last but not least sollte in diesem Zusammenhand auch erwähnt werden, dass die Haftpflichtversicherung von Heilpraktikern im Jahresdurchschnitt knapp 200,- € kosten, die für für Ärzte hingegen locker auf mehrere Tausend Euro kommen. Wenn man weiss, wie Versicherungen kalkulieren, liegt es nahe, dass dies im erhöhten Berufsrisiko zu sehen ist. Und damit in einer erhöhten Patientengefährdung durch die angewandten Behandlungsmethoden.

Der Professor für klinisches Forschungsdesign und Analyse, Dr. Peter C. Gøtzsche, Mitgründer der Cochrane Collaboration, hat errechnet, dass Medikamente in den westlichen Ländern die dritthäufigste Todesursache sind. Die durch die pharmazeutische Industrie korrumpierte Medizin ist also selbst in eklatanter Weise ein Risikofaktor für die Gesundheit geworden.” (Zitat: good-doc )

 

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